Baden verboten in La Laguna

Ein erfrischendes Bad im Meer am frühen Morgen gehört für viele Menschen zum perfekten Start in den Tag. Nicht nur Urlaubsgäste, sondern auch zahlreiche Einheimische auf den Kanaren erfreuen sich gerne am kühlen Nass. Gerade in den ersten Stunden des Tages, wenn die Strände noch nicht überfüllt sind und die Temperaturen noch gering sind. Während manche morgens aktiv sind, ist für andere das Bad im Meer nach der Arbeit der perfekte Abschluss eines anstrengenden Tages.
Umso unverständlicher ist eine Regelung, die zu Beginn dieses Monats in La Laguna auf Teneriffa in Kraft getreten ist. Seit dem 3. April ist das Baden an den Stränden der Gemeinde nur noch zwischen 10.30 Uhr am Morgen und 20.00 Uhr am Abend erlaubt. In den Wintermonaten ist sogar noch zwei Stunden früher Schluss. Wer das Ganze für einen schlechten Witz hält und deshalb die neue Regelung einfach missachtet, dem könnte das Lachen bald vergehen. Bei einem Bußgeld von bis zu 1.500 Euro ist ganz schnell Schluss mit lustig, und es bleibt nur Kopfschütteln über eine Anordnung, die den realen Bedürfnissen der Menschen entgegensteht.
Teneriffa
Die Hintergründe für die Verordnung sind wenig transparent und wurden den Bürgern auch nicht dargelegt. Entsprechend fallen denn auch die Kommentare in den Medien zu der Behördenwillkür aus. Von reinem Unverständnis bis hin zu recht sarkastischen Äußerungen reicht die Bandbreite der Stellungnahmen in den Foren des Internets.

Eine Touristeninsel, die die Nutzung ihres größten Kapitals derart restriktiv einschränkt, tut sich damit sicherlich keinen Gefallen. Und auch der Tourismus als der wichtigste Wirtschaftsfaktor der Region wird nicht gefördert. So mancher Urlauber wird überlegen, ob La Laguna der richtige Ferienort ist.

Die Opposition im Gemeinderat von La Laguna protestiert

Diese Frage stellen sich auch die Abgeordneten der Opposition im Gemeinderat der Stadt. Deshalb gaben die Sprecher von Por Tenerife (XTF) und Si Se Puede (SSP), Nacho Viciana und Juan Miguel , jetzt bekannt, dass ihre Fraktionen den Kampf gegen die neue Verordnung aufnehmen werden. Unerklärlich und irrational nannten sie die Regelung, die nach ihrer Ansicht fernab jeglicher Lebensrealität der Menschen steht. Die traditionelle Nutzung der Strände ist nach Meinung der Lokalpolitiker durch die Beschränkung derart behindert, dass man befürchtet, dass mit dem Strandleben auch das Leben insgesamt an Freude und Qualität verliert. Bis zum 3. Mai haben die Mandatsträger Zeit, Einspruch zu erheben gegen die unsinnige Anordnung.

Ihre Eingabe werden sie auf das gesamte Regelwerk ausdehnen. Neben dem Baden wird auch der motorisierte Verkehr auf den Straßen in der Nähe der Strände verboten. Bleibt zu hoffen, dass die Parlamentarier mit ihrem Widerstand Erfolg haben werden. Denn ein Urlaubsort mit derart beschränkten Freizeitmöglichkeiten beraubt sich damit selbst seiner Existenzberechtigung als touristische Destination.