Nicht identifizierte Bankkunden in Spanien müssen mit Kontoschließung rechnen

Ein Gesetz zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aus dem Jahr 2010 verpflichtet die Banken in Spanien, Konten, deren Inhaber sich nicht durch ihre DNI oder bei ausländischen Residenten durch die NIE, ausgewiesen haben, zu schließen. Die Frist zur Umsetzung dieser Verordnung endet heute am 30.04.2015.

Doch auch wer es bis zum Monatsende nicht geschafft hat, eine Kopie der DNI oder NIE bei seiner Bank einzureichen, muss nicht automatisch damit rechnen, dass er ab dem 1. Mai nicht mehr über sein Geld verfügen kann. Die Schließung der betroffenen Konten beginnt nach Auskunft einer Sprecherin der BBVA erst nach und nach ab dem 11.05.2015.

Kunden werden vor der Schließung informiert

Bereits jetzt haben viele Geldinstitute ihre Kunden auf das Procedere schriftlich hingewiesen. Bevor eine Bankverbindung endgültig geschlossen ist, informiert man die Kontoinhaber noch einmal ausdrücklich über die bevorstehende Schließung. Nur wer es dann immer noch versäumt bekommt demnächst beim Gang zum Geldautomaten kein Geld mehr. Die ersten Konten, die man überprüft  sind solche, die mit komplexen Finanzprodukten verbunden sind. Die Inhaber von einfachen Girokonten will man erst ganz am Ende des Prozesses von den Banken erfassen.

Trotzdem sollten Kunden sich möglichst schnell mit ihrem Bankberater in Verbindung setzen. Ausländischen Bankkunden, die sich nicht ständig in Spanien aufhalten ist geraten, sich kurz bei ihrem Kundenbetreuer zu melden. Auch wenn es schon seit vielen Jahren nicht mehr möglich ist, ein Konto ohne die Vorlage der DNI oder NIE zu eröffnen, kann es vorkommen, dass diese Unterlagen bei der Bank nicht vorliegen.